Kasse 2020: Fristverlängerung mit Auflagen
Fast alle Bundesländer haben die Frist für die Aufrüstung der Kassensysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) verlängert.
Diese verlängerte Frist bis zum 31. März 2021 ist an bestimmte Auflagen geknüpft und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Insbesondere die Beauftragung zum Einbau von Online- oder Offline TSE bis zu einem bestimmten Termin und unter konkreten Bedingungen ist zu beachten.
Fristen bis zur Beauftragung:
- 30.08.2020: Berlin
- 31.08.2020: Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen
- 30.09.2020: Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
- 01.10.2020: Baden-Württemberg
Ausnahme: Bremen hat sich dem Vorhaben der anderen Bundesländer bislang nicht angeschlossen!
Eine Übersicht bis wann die Aufrüstung mit einer TSE beauftragt werden muss und welche Bedigungen in Ihrem Bundesland für eine Fristverlängerung gelten, können Sie unter folgendem Button herunterladen.
Weitere Informationen zur Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) erhalten Sie in diesem Blog-Beitrag: Update zur Kassensicherungsverordnung
Zusatzinfo: Die Finanzämter arbeiten noch an der Umsetzung zur elektronischen Anmeldungen Ihrer Kassen.